

Kreis Böblingen/Berlin. Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Schlussplädoyer zur Wahlrechtsreform der Ampel-Bundesregierung gehalten.
Auch Marc Biadacz, der direktgewählte Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Böblingen, hat sich der Klage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen die Wahlrechtsreform, wie von der Ampel-Bundesregierung beschlossen, angeschlossen.
„Wieder einmal hat die Bundesregierung aus Karlsruhe einen Rüffel erhalten. Es ging diesmal um nicht weniger als das Fundament unserer Demokratie, an das die Ampel die Axt angelegt hat. Die Richterinnen und Richter haben bestätigt, dass die Abschaffung der Grundmandats-Klausel verfassungswidrig ist und zur nächsten Bundestagswahl im nächsten Jahr nicht angewendet werden darf“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Marc Biadacz.
„Noch schwerwiegender wirkt für mich aber die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate. Es ist nicht nachvollziehbar und stellt für mich ein erhebliches Demokratiedefizit dar, dass der Kandidat mit den meisten Stimmen im Wahlkreis nicht in den Bundestag einzieht. Es kann dann der Fall eintreten, dass manche Wahlkreise gar nicht im Bundestag vertreten sind. Damit schwächt die Ampel die politische Arbeit vor Ort, schafft völlige Intransparenz für die Wähler und lässt zahlreiche Wählerstimmen unberücksichtigt“, kritisiert Biadacz.
Hingegen der Grüne Bundestagsabgeordnete Tobias Bacherle aus Sindelfingen schreibt in einer Pressemitteilung: „Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform. Von Beginn an haben wir die Reform mit der Grundmandatsklausel angestrebt. Der Kern unserer Reform bleibt erhalten: Der Bundestag wird kleiner und die Mehrheitsverhältnisse spiegeln den Wählerwillen besser wider. Direktmandate werden zwar in ihrer Bedeutung etwas geschwächt, bleiben aber weiterhin stark im Wahlrecht verankert. Diese Reform ist ein wichtiger Schritt, um unser Parlament effizienter und repräsentativer zu gestalten.“




