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Eine Entscheidung für das Tierwohl

Gärtringer Schlachthof: Fünf Strafbefehle

Die in Gärtringen begangenen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind  mit 60 und 120 Tagessätzen geahndet worden.

Der Schlachthof ist kein Ort zum Wohlfühlen. Unnötige Grausamkeiten verstoßen aber gegen das Gesetz.

Der Schlachthof ist kein Ort zum Wohlfühlen. Unnötige Grausamkeiten verstoßen aber gegen das Gesetz.

Bild: Nüßle/A

Gärtringen. Fleisch aus der Region“, „Aus der Region für die Region“, kurze Transportwege und überschaubare Schlachtzahlen: Mit diesen Attributen warb die Gärtringer Schlachthof-Genossenschaft jahre- ...