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Einstimmiger Beschluss

Aidlingen führt keine Ganztagesschule ein

Stattdessen wird die Betreuung so erweitert, dass sie den neuen gesetzlichen Anspruch auf acht Stunden Betreuung pro Tag erfüllt.
Von Heinz Richter
Die Schulkindbetreuung verändert sich in den beiden Grundschulen in Aidlingen. Auf unserem Foto die Schallenbergschule.

Die Schulkindbetreuung verändert sich in den beiden Grundschulen in Aidlingen. Auf unserem Foto die Schallenbergschule.

Bild: Richter

Aidlingen. Ab dem kommenden Schuljahr gibt es für Eltern von Grundschulkindern einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Der Gemeinderat Aidlingen legte in seiner Sitzung fest, dass es für die beiden Grundschulen, Buchhalden und Schallenberg, bei der bisherigen kommunalen Schulkindbetreuung bleibt. Hierüber soll die gesetzliche Stufenregelung erfolgen.

Derzeit läuft noch eine Umfrage bei den Eltern. Die Details trug Tanja Breitling von der Verwaltung vor. Aktuell wird an beiden Grundschulen von Montag bis Donnerstag eine Betreuung zwischen 7.30 und 15.45 Uhr angeboten. An der Buchhaldenschule besteht freitags eine Betreuung von 7.30 bis 13.30 Uhr einschließlich eines Mittagstischangebots. An der Schallenbergschule wird freitags eine Betreuung von 7.30 bis 13.30 Uhr ohne Mittagessen angeboten. Damit wird eine kommunale Schulkindbetreuung mit Kernzeit, Hausaufgabenbetreuung und Mittagstisch angeboten.

Acht Stunden Betreuung täglich

Der Rechtsanspruch besteht ab dem kommenden Schuljahr zunächst nur für die erste Klasse und wird in den darauffolgenden Schuljahren ausgeweitet. Vollständig von der ersten bis zur vierten Klasse ist dies dann ab dem Schuljahr 2029/2030 der Fall. Der gesetzliche Zeitraum umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich von Montag bis Freitag mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen und in insgesamt 48 Wochen jährlich. Bereits im Herbst 2023 wurde eine erste Bedarfsumfrage bei den Eltern durchgeführt. Im Frühjahr vergangenen Jahres wurde in Zusammenarbeit mit dem Verein Feria eine Umfrage zur Ferienbetreuung durchgeführt.

Von den Familien wurde kein entsprechender Bedarf zurückgemeldet. Im November vergangenen Jahres erfolgte eine erneute Umfrage bei Eltern mit Kindern der Geburtsjahrgänge 2018 bis 2023. Überwiegend wurde ein Bedarf an einer kommunalen kostenpflichtigen Schulkindbetreuung zurückgemeldet. Die Gemeindeverwaltung sieht deshalb auch in den kommenden Jahren keine Notwendigkeit für eine Ganztagesschule. Diese Meinung vertreten auch die beiden Schulleitungen. Bis einschließlich des Schuljahres 2028/2029 soll in Aidlingen keine Ganztagesschule eingeführt werden. Es genügt die kommunale Betreuung.

Um dem Rechtsanspruch ab dem kommenden Schuljahr nachzukommen, soll die kommunale Schulbetreuung ausgeweitet werden auf den Acht-Stunden-Rahmen. Der Freitag gehört dann zum regulären Betreuungsangebot. Die Gebühren für diese Leistung werden neu kalkuliert. Das Anmeldeverfahren sieht künftig eine verbindliche Anmeldung jeweils zum Schulhalbjahr vor. Eine interkommunale Ferienbetreuung wird mit der Gemeinde Gärtringen geprüft. Ebenso eine Kooperationsvereinbarung mit dem Verein Feria für die Ferienbetreuung. Noch zu klären gilt die personelle Auswirkung. „Wichtig ist, dass die Eltern zeitnah erfahren, welche Gebühren auf sie zukommen“, forderte Elke Anders (Grüne). Diese sollen genau berechnet werden, sobald die Anmeldezahlen vorliegen und das noch vor den Sommerferien.

„Wir begrüßen das Angebot“, betonte Thomas Rott (CDU), aber: „derjenige der bestellt, sollte auch bezahlen“. Damit kritisierte der Gemeinderat, dass das Land nur bezuschusst anstatt die gesamten Kosten zu tragen. Der Beschluss erfolgte schließlich einstimmig. Die kommunale Schulkindbetreuung wird entsprechend dem neuen Gesetz angepasst. Eine Ganztagesschule wird es bis zum Schuljahr 28/29 nicht geben.