Baden-Württemberg
Darf man an Allerheiligen im Garten arbeiten?
Von Lukas Böhl
Da Allerheiligen in Baden-Württemberg ein gesetzlicher Feiertag ist, ist die Feiertagsruhe einzuhalten. Gemäß § 6 Abs. 1 Feiertagsgesetz (FTG) Baden-Württemberg sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die ...

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